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TransGender oder "Geschlechtergrenzen überschreiten"
von Monika Roidmayr

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STIMME von und für Minderheiten # 31

 

 

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STIMME von und für Minderheiten # 31

TransGender oder "Geschlechtergrenzen überschreiten"
von Monika Roidmayr


TransGender zeichnet sich durch die dauerhafte Gewissheit aus, sich dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen. TransGender-Personen wähnen sich also im falschen Körper; entweder ist deren körperliches Erscheinungsbild männlich, und sie empfinden sich als Frau, oder deren körperliches Erscheinungsbild ist weiblich, und sie empfinden sich als Mann. Dieses paradoxe Zugehörigkeitsgefühl lässt sich fast immer bis in die Kindheit zurückverfolgen und wird im Laufe der Jahre zu einem immer größeren Leidensdruck, der letztendlich zumeist dazu führt, das Äußere entsprechend der inneren Empfindungen zu ändern bzw. anzugleichen. 

Geprägt von diesem Unbehagen mit der biologischen Geschlechtszugehörigkeit, sind die Betroffenen bestrebt, durch hormonelle und chirurgische Eingriffe weitestmöglich das Erscheinungsbild des angestrebten Identifikationsgeschlechtes anzunehmen und sowohl sozial wie auch juridisch anerkannt im gewünschten Geschlecht zu leben.

Vorgeschriebene Psychotherapie
In Österreich gleicht der Weg ins andere Geschlecht einem endlosen Hindernislauf:

Im gesamten Prozess der Geschlechtsumwandlung erfolgt eine notwendige psychologische Untersuchung, die von klinischen PsychologInnen durchgeführt werden muss, die als solche auf der Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingetragen sind.

Die klinisch-psychologische Diagnostik beruht auf lebensgeschichtlichen Angaben, einem ausführlichen Befragungsgespräch sowie wissenschaftlich fundierten Tests zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen und Leidenszuständen, zur Abklärung der gegenwärtigen emotionalen, beruflichen und sozialen Situation und der Wünsche bezüglich der zukünftigen Lebensvorstellung von TransGender-Personen.

An sich basiert Psychotherapie auf der Freiwilligkeit der/des zu Behandelnden. Bezüglich der TransGender-Personen existiert allerdings eine Empfehlung bzw. ein Erlass des Obersten Sanitätsrates, durch welchen die Psychotherapie, und zwar eine Mindestanzahl von 50 Stunden, zwingend vorgeschrieben wird. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es in Österreich keine.

Die psychologische Betreuung ist besonders vor und während des erforderlichen Alltagstests ("real life test") notwendig. Der einjährige Alltagstest hat das Ziel, den TransGender-Personen Gelegenheit zu geben, die angestrebte Geschlechtsrolle in ihren Vor- und Nachteilen genauer kennenzulernen. In dieser Zeit soll überprüft werden, ob diese Geschlechtsrolle für die Betroffenen selbst passend ist sowie vom sozialen und beruflichen Umfeld ausreichend akzeptiert wird. 

Hormontherapie in drei Phasen
 Nach positiv abgeschlossenem oder gut laufendem Alltagstest kann mit der gegengeschlechtlichen Hormontherapie als weitere Operationsvorbereitung begonnen werden. Diese Hormontherapie gliedert sich im wesentlichen in drei Phasen:

Die erste Phase beginnt nach einem Jahr bzw. 50 Stunden psychotherapeutischer Betreuung; dabei werden nach einem psychiatrischen Gutachten die Hormone des eigenen Geschlechts, das man verlassen will, unterdrückt (Dauer: ca. 3 bis 6 Monate).

Im zweitem Abschnitt beginnt man die Hormone des anderen Geschlechts zu verabreichen. Damit kommt es zu ersten merkbaren Veränderungen des Körpers. Diese Phase erstreckt sich bis zum Beginn der operativen Phase.

Der letzte Abschnitt betrifft die dauernde Ersatzbehandlung mit Hormonen des neuen Geschlechts. In dieser Phase befindet man sich nach den Operationen zur Geschlechtsanpassung.

Eine Geschlechtsangleichung besteht prinzipiell aus jenem operativen Teil, der die Organe des bestehenden Geschlechtes entfernt: beim Mann Hoden und Penis, bei der Frau Eierstöcke und Gebärmutter. Damit wird jede weitere Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit "beseitigt", wodurch auch die gesetzliche Voraussetzung des Geschlechtswechsels inklusive der Namensänderung erfüllt ist. Zum anderen besteht die Geschlechtsangleichung aus jenem operativen Teil, der die Organe des angenommenen Geschlechtes nachbildet. 

Die Diskriminierung von TransGender-Personen
 TransGender-Personen sind als Angehörige einer Minderheit in Österreich fortwährender, tiefgreifender und strukturell bedingter Diskriminierung ausgesetzt. Dies stellt die Verletzung von Menschenrechten dar, zu deren Einhaltung sich die Republik mehrfach bekannt hat. Dazu einige Beispiele:

Bislang wurde es verabsäumt, ein TransGender-Gesetz zu schaffen, das - wie in Deutschland, Italien, Holland, Schweden, der Türkei und in vielen anderen Ländern - eine klare rechtliche Situation für alle Betroffenen herbeiführt. In Österreich existiert lediglich ein Erlass des Innenministeriums vom 18. Juli 1983, der eine in vieler Hinsicht unvollständige Weisung für BeamtInnen darstellt. Aus diesem Grund sind TransGender-Personen in Österreich der Willkür von Behörden, Ämtern und Institutionen ausgesetzt.

Wegen des Fehlens der nötigen gesetzlichen Bestimmungen besteht derzeit in Österreich nicht einmal die Möglichkeit einer sogenannten "Kleinen Lösung" nach bundesdeutschen Vorbild: Vornamensänderung ohne geschlechtsanpassende Operation und ohne rechtliche Personenstandsänderung. 

Obwohl eine psychotherapeutische Behandlung in vielen Fällen prinzipiell zu begrüßen ist, erweist sich der Zwang dazu oft als kontraproduktiv, da sie von der jeweiligen TransGender-Person zu rund zwei Dritteln selbst bezahlt werden muss. Dies trifft in der Mehrzahl der Fälle Menschen, die aufgrund ihrer abweichenden Geschlechtsidentität ihre Arbeit verloren haben bzw. keine neue Arbeit finden können.

Ebenso ist es in Österreich verabsäumt worden, einen speziellen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz für TransGender-Personen im Arbeitsrecht zu verankern. Es erweist sich, dass das bereits bestehende arbeitsrechtliche Verbot einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes in der Praxis keineswegs ausreicht: Das Outing als TransGender-Person bedeutet fast immer den Verlust des Arbeitsplatzes und die darauffolgende Unvermittelbarkeit bei den Arbeitsämtern.

Nach erfolgter Geschlechtsanpassung besteht in Österreich der bürokratische Zwang zu einem medizinischen und psychologischen Gutachten, das bestätigt, dass eine Operation stattgefunden hat. Zur ungerechtfertigten Begutachtung kommt noch hinzu, dass die Kosten dafür von der betroffenen Person selbst entrichtet werden müssen (Kostenpunkt derzeit rund öS 4.000,-).

Zwänge nach der Operation
 Nach erfolgter Operation werden verheiratete TransGender-Personen de facto zur Scheidung gezwungen, um den Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe zu verhindern. Weigern sich die EhepartnerInnen, eine bestehende Verbindung freiwillig zu lösen, wird eine Personenstandsänderung verweigert und werden die TransGender-Personen in die Illegalität gedrängt: Denn der rechtliche Personenstand entspricht dann nicht den physischen Gegebenheiten.

Im Fall einer Ehescheidung gilt Transsexualismus derzeit in Österreich automatisch als "Schuld", wird also gleichgesetzt mit dem Verhalten eines prügelnden oder notzüchtigenden Ehegatten. Das bedeutet Verlust von Pensionsansprüchen, Erbrechtsverluste sowie Schikanen beim Kinderbesuchs- und Sorgerecht. In einem nachweisbaren Fall ist der Besuch der eigenen Kinder laut amtlichem Bescheid nur in Männerkleidung möglich, obwohl eine rechtsgültige Personenstandsänderung vom Mann zur Frau erfolgt ist.

Derzeit gilt eine freiwillige Kastration oder Brustentfernung, die im Zuge geschlechtsanpassender operativer Maßnahmen erfolgt, in Österreich rechtlich als
Körperverletzung. Diese könnte von den jeweiligen Patienten eingeklagt werden. Daher schrecken viele Ärzte und Ärztinnen, die sonst operieren könnten und würden, vor dieser Möglichkeit zurück.

Man kann also sagen, dass sich in Österreich noch einiges ändern muss, damit diesen Personen in sozialen sowie in juridischen Angelegenheiten dieselben Rechte zustehen wie allen anderen österreichischen BürgerInnen.

Einer der Vereine in Wien, die in solchen Angelegenheiten sehr engagiert sind, ist TransX, dessen Mitglieder zum größten Teil selbst betroffene Personen bilden.

TransX ist ein Verein für alle, die - auf welche Weise auch immer - Geschlechtergrenzen überschreiten. Ob als Mann in Richtung Frau unterwegs oder als Frau in Richtung Mann, ob schon am "Ziel" angekommen oder irgendwo dazwischen - alle finden hier AnsprechpartnerInnen, Gleichgesinnte, Tipps und Hilfe im Krisenfall. Die regelmäßigen Treffen im Gruppenraum der Rosa-Lila-Villa sind offen für alle, auch für Nichtmitglieder, Angehörige, FreundInnen oder einfach am Thema Interessierte. 

Kleiner Ausschnitt aus einem noch unveröffentlichten Buch der "über Geschlechtergrenzen hinwegschreibenden" Gloria G.:


Was bist du denn, wird der kleine Hermann gefragt.

Ein Mädchen, sagt der kleine Hermann.

Nein, erklären sie ihm. Du bist ein Bub, kein Mädchen.

Ich bin ein Mädchen, sagt der kleine Hermann.

Und deine Schwester, was ist die, wird der kleine Hermann gefragt.

Die ist ein Bub, sagt der kleine Hermann.

Wie kann deine Schwester ein Bub sein und du ein Mädchen, wenn es sich
doch genau umgekehrt verhält?

Wir haben getauscht, sagt der kleine Hermann.

Ihr habt getauscht. Ach so. Aha. Ihr habt getauscht. Habt eure Kleider
vertauscht. Das allerdings. Das sieht man ja, dass ihr getauscht habt. Zum
Spaß.

Es ist kein Spaß, sagt der kleine Hermann.

Was ist es denn dann?

Es ist ... sagt der kleine Hermann und sagt es nicht.

Willst du es nicht sagen?

Es ist ... sagt der kleine Hermann, aber er weiß, dass er es nicht sagen kann.

Es ist und ist doch nicht. Es muss sein, aber darf nicht. Es war einmal und wird
werden.

Lieber eine Tunte als gar nichts. 



Monika Roidmayr studiert Publizistik in Wien und ist "Radio Stimme"-Mitarbeiterin.

Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 11. Mai 1999, gesendet auf ORANGE 94.0.