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STIMME von und für Minderheiten # 31
TransGender oder "Geschlechtergrenzen überschreiten"
von Monika Roidmayr
TransGender zeichnet sich durch die dauerhafte Gewissheit aus, sich dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen.
TransGender-Personen wähnen sich also im falschen Körper; entweder ist deren körperliches Erscheinungsbild männlich,
und sie empfinden sich als Frau, oder deren körperliches Erscheinungsbild ist weiblich,
und sie empfinden sich als Mann. Dieses paradoxe Zugehörigkeitsgefühl lässt
sich fast immer bis in die Kindheit zurückverfolgen und wird im Laufe der
Jahre zu einem immer größeren Leidensdruck, der letztendlich zumeist dazu führt, das Äußere entsprechend der inneren
Empfindungen zu ändern bzw. anzugleichen.
Geprägt von diesem Unbehagen mit der biologischen Geschlechtszugehörigkeit, sind die Betroffenen bestrebt, durch
hormonelle und chirurgische Eingriffe weitestmöglich das Erscheinungsbild des angestrebten Identifikationsgeschlechtes
anzunehmen und sowohl sozial wie auch juridisch anerkannt im gewünschten
Geschlecht zu leben.
Vorgeschriebene Psychotherapie
In Österreich gleicht der Weg ins andere Geschlecht einem endlosen Hindernislauf:
Im gesamten Prozess der Geschlechtsumwandlung erfolgt eine notwendige psychologische Untersuchung, die von
klinischen PsychologInnen durchgeführt werden muss, die als solche auf der Liste des Bundesministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales eingetragen sind.
Die klinisch-psychologische Diagnostik beruht auf lebensgeschichtlichen Angaben, einem ausführlichen
Befragungsgespräch sowie wissenschaftlich fundierten Tests zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen und Leidenszuständen, zur Abklärung der gegenwärtigen emotionalen,
beruflichen und sozialen Situation und der Wünsche bezüglich der zukünftigen Lebensvorstellung von TransGender-Personen.
An sich basiert Psychotherapie auf der Freiwilligkeit der/des zu Behandelnden. Bezüglich der TransGender-Personen
existiert allerdings eine Empfehlung bzw. ein Erlass des Obersten Sanitätsrates, durch welchen die Psychotherapie, und
zwar eine Mindestanzahl von 50 Stunden, zwingend vorgeschrieben wird. Gesetzliche
Regelungen hierzu gibt es in Österreich keine.
Die psychologische Betreuung ist besonders vor und während des erforderlichen Alltagstests ("real life test") notwendig.
Der einjährige Alltagstest hat das Ziel, den TransGender-Personen Gelegenheit zu geben, die angestrebte
Geschlechtsrolle in ihren Vor- und Nachteilen genauer kennenzulernen. In dieser Zeit soll überprüft
werden, ob diese Geschlechtsrolle für die Betroffenen selbst passend ist sowie vom sozialen und beruflichen Umfeld ausreichend akzeptiert
wird.
Hormontherapie in drei Phasen
Nach positiv abgeschlossenem oder gut laufendem Alltagstest kann mit der
gegengeschlechtlichen Hormontherapie als weitere Operationsvorbereitung begonnen
werden. Diese Hormontherapie gliedert sich im wesentlichen in drei Phasen:
Die erste Phase beginnt nach einem Jahr bzw. 50 Stunden psychotherapeutischer Betreuung; dabei werden nach einem
psychiatrischen Gutachten die Hormone des eigenen Geschlechts, das man verlassen will, unterdrückt (Dauer: ca. 3 bis 6
Monate).
Im zweitem Abschnitt beginnt man die Hormone des anderen Geschlechts zu verabreichen. Damit kommt es zu ersten
merkbaren Veränderungen des Körpers. Diese Phase erstreckt sich bis zum Beginn der operativen Phase.
Der letzte Abschnitt betrifft die dauernde Ersatzbehandlung mit Hormonen des neuen Geschlechts. In dieser Phase
befindet man sich nach den Operationen zur Geschlechtsanpassung.
Eine Geschlechtsangleichung besteht prinzipiell aus jenem operativen Teil, der die Organe des bestehenden Geschlechtes
entfernt: beim Mann Hoden und Penis, bei der Frau Eierstöcke und Gebärmutter. Damit wird jede weitere Zeugungs-
bzw. Empfängnisfähigkeit "beseitigt", wodurch auch die gesetzliche Voraussetzung des
Geschlechtswechsels inklusive der Namensänderung erfüllt ist. Zum anderen besteht die Geschlechtsangleichung aus jenem operativen Teil, der die
Organe des angenommenen Geschlechtes nachbildet.
Die Diskriminierung von TransGender-Personen
TransGender-Personen sind als Angehörige einer Minderheit in
Österreich fortwährender, tiefgreifender und strukturell bedingter Diskriminierung ausgesetzt. Dies
stellt die Verletzung von Menschenrechten dar, zu deren Einhaltung sich die Republik mehrfach bekannt hat. Dazu einige Beispiele:
Bislang wurde es verabsäumt, ein TransGender-Gesetz zu schaffen, das - wie in Deutschland, Italien, Holland, Schweden,
der Türkei und in vielen anderen Ländern - eine klare rechtliche Situation für alle Betroffenen herbeiführt. In Österreich
existiert lediglich ein
Erlass des Innenministeriums vom 18. Juli 1983, der eine in vieler Hinsicht unvollständige Weisung für
BeamtInnen darstellt. Aus diesem Grund sind TransGender-Personen in Österreich der Willkür von Behörden, Ämtern
und Institutionen ausgesetzt.
Wegen des Fehlens der nötigen gesetzlichen Bestimmungen besteht derzeit in Österreich nicht einmal die Möglichkeit
einer sogenannten "Kleinen Lösung" nach bundesdeutschen Vorbild: Vornamensänderung ohne geschlechtsanpassende
Operation und ohne rechtliche Personenstandsänderung.
Obwohl eine psychotherapeutische Behandlung in vielen Fällen prinzipiell zu begrüßen ist, erweist sich der Zwang dazu
oft als kontraproduktiv, da sie von der jeweiligen TransGender-Person zu rund zwei Dritteln selbst bezahlt werden
muss. Dies trifft in der Mehrzahl der Fälle Menschen, die aufgrund ihrer abweichenden
Geschlechtsidentität ihre Arbeit verloren haben bzw. keine neue Arbeit finden können.
Ebenso ist es in Österreich verabsäumt worden, einen speziellen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz für
TransGender-Personen im Arbeitsrecht zu verankern. Es erweist sich, dass das bereits bestehende arbeitsrechtliche
Verbot einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes in der Praxis keineswegs ausreicht: Das
Outing als TransGender-Person bedeutet fast immer den Verlust des Arbeitsplatzes und die darauffolgende Unvermittelbarkeit bei
den Arbeitsämtern.
Nach erfolgter Geschlechtsanpassung besteht in Österreich der bürokratische Zwang zu einem medizinischen und
psychologischen Gutachten, das bestätigt,
dass eine Operation stattgefunden hat. Zur ungerechtfertigten Begutachtung
kommt noch hinzu,
dass die Kosten dafür von der betroffenen Person selbst entrichtet werden
müssen (Kostenpunkt derzeit rund öS 4.000,-).
Zwänge nach der Operation
Nach erfolgter Operation werden verheiratete TransGender-Personen de facto zur Scheidung
gezwungen, um den Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe zu verhindern. Weigern sich die
EhepartnerInnen, eine bestehende Verbindung freiwillig zu lösen, wird eine Personenstandsänderung verweigert und werden die
TransGender-Personen in die Illegalität gedrängt: Denn der rechtliche Personenstand entspricht dann nicht den
physischen Gegebenheiten.
Im Fall einer Ehescheidung gilt Transsexualismus derzeit in Österreich automatisch als "Schuld", wird also gleichgesetzt
mit dem Verhalten eines prügelnden oder notzüchtigenden Ehegatten. Das bedeutet Verlust von Pensionsansprüchen,
Erbrechtsverluste sowie Schikanen beim Kinderbesuchs- und Sorgerecht. In einem
nachweisbaren Fall ist der Besuch der eigenen Kinder laut amtlichem Bescheid nur in Männerkleidung möglich, obwohl eine rechtsgültige
Personenstandsänderung vom Mann zur Frau erfolgt ist.
Derzeit gilt eine freiwillige Kastration oder Brustentfernung, die im Zuge geschlechtsanpassender operativer Maßnahmen erfolgt, in Österreich rechtlich als
Körperverletzung. Diese könnte von den jeweiligen Patienten eingeklagt werden. Daher schrecken viele Ärzte und Ärztinnen, die sonst operieren könnten und würden,
vor dieser Möglichkeit zurück.
Man kann also sagen, dass sich in Österreich noch einiges ändern muss, damit diesen Personen in sozialen sowie in
juridischen Angelegenheiten
dieselben Rechte zustehen wie allen anderen österreichischen
BürgerInnen.
Einer der Vereine in Wien, die in solchen Angelegenheiten sehr engagiert sind, ist TransX, dessen Mitglieder zum größten
Teil selbst betroffene Personen bilden.
TransX ist ein Verein für alle, die - auf welche Weise auch immer - Geschlechtergrenzen überschreiten. Ob als Mann in
Richtung Frau unterwegs oder als Frau in Richtung Mann, ob schon am "Ziel" angekommen oder irgendwo dazwischen -
alle finden hier AnsprechpartnerInnen, Gleichgesinnte,
Tipps und Hilfe im Krisenfall. Die regelmäßigen Treffen im Gruppenraum der Rosa-Lila-Villa sind offen für alle, auch für Nichtmitglieder, Angehörige, FreundInnen oder einfach am
Thema Interessierte.
Kleiner Ausschnitt aus einem noch unveröffentlichten Buch der "über
Geschlechtergrenzen hinwegschreibenden" Gloria G.:
Was bist du denn, wird der kleine Hermann gefragt.
Ein Mädchen, sagt der kleine Hermann.
Nein, erklären sie ihm. Du bist ein Bub, kein Mädchen.
Ich bin ein Mädchen, sagt der kleine Hermann.
Und deine Schwester, was ist die, wird der kleine Hermann gefragt.
Die ist ein Bub, sagt der kleine Hermann.
Wie kann deine Schwester ein Bub sein und du ein Mädchen, wenn es sich
doch genau umgekehrt verhält?
Wir haben getauscht, sagt der kleine Hermann.
Ihr habt getauscht. Ach so. Aha. Ihr habt getauscht. Habt eure Kleider
vertauscht. Das allerdings. Das sieht man ja, dass
ihr getauscht habt. Zum
Spaß.
Es ist kein Spaß, sagt der kleine Hermann.
Was ist es denn dann?
Es ist ... sagt der kleine Hermann und sagt es nicht.
Willst du es nicht sagen?
Es ist ... sagt der kleine Hermann, aber er weiß,
dass er es nicht sagen kann.
Es ist und ist doch nicht. Es muss sein, aber darf nicht. Es war einmal und wird
werden.
Lieber eine Tunte als gar nichts.
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Monika Roidmayr studiert Publizistik in Wien und ist "Radio Stimme"-Mitarbeiterin.
Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 11. Mai 1999, gesendet auf ORANGE 94.0.
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