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Grundsätzliches
Mailverkehr
Mailingliste Transgender.at
Grundsätzliches
Namensänderung von Erwachsenen:
http://www.help.gv.at/112/1120500_f.html
Gesetzliche Gründe für eine Namensänderung:
Der/Die AntragstellerIn kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile zu
vermeiden.
Kosten:
http://www.help.gv.at/112/1120500_f.html
bei Vorliegen eines Grundes:
für den Antrag: EUR 13,--
zusätzlich können für noch nicht vergebührte Beilagen zum Antrag Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen; die
Vergebührung einer Heiratsurkunde als Beilage beläuft sich beispielsweise auf EUR 3,60
zuständige Behörde:
http://www.help.gv.at/112/1120500_f.html
die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder
gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich
in Städten mit eigenem Statut: der Magistrat
in Wien: die Magistratsabteilung 61, auch Bezirksverwaltungsbehörde für Personen, die nie einen Wohnsitz bzw.
gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt haben
die Bezirkzshauptmannschaft
mitzubringende Dokumente:
http://www.help.gv.at/112/1120500_f.html
ausgefülltes Antragsformular oder ein formloser schriftlicher Antrag
Meldezettel
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde(n)
Scheidungsentscheidung(en) mit Rechtskraftbestätigung
Staatsbürgerschaftsnachweis
amtlicher Lichtbildausweis
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:
http://www.help.gv.at/112/1120500_f.html
Familienname
Vorname(n)
Wohnanschrift
Datum und Ort der Geburt
Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) des/der
AntragstellerIn
Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
Familienname und/oder Vorname(n), dessen/deren Bewilligung beantragt wird, gegebenfalls auch
Vorname(n), der/die
entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
Unterschrift des/der AntragstellerIn oder des/der gesetzlichen
VertreterIn, falls der/die AntragstellerIn in seiner/ihrer
Geschäftsfähigkeit beschränkt ist
Hinweis: Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden
mitteilen. Beispiele sind:
Führerschein: Namens- und Adressänderung
Namensänderung im Reisepass
Namensänderung im Staatsbürgerschaftsnachweis
Mailverkehr
Gesendet an
post.ivw6personenstand@noel.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige in absehbarer Zeit meinen Vornamen wegen Transsexualität von Richard auf
Ricca umzubennen.
Ricca ist eine geschlechtsneutrale Kurzform für Richard und Richarda.
Meine weiteren Vornamen Arthur und Ernst bleiben (auch nach der Operation)
1.Würden Sie mir bitte sagen, wieviel diese Änderung kostet (in Wien 20 Euro
lt.Innenministerium)
2.Ob es mit dem von mir gewählten Vornamen Probleme gibt
3.Und wie das abläuft
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Herzliche Grüße
Riccarda
http://www.noel.gv.at/SERVICE/LAD/LAD1/GruppenAbteilungen/Personenstandsangelegenheiten.htm
Mailingliste
http://www.wien.gv.at/ma61/namen/index.htm
Liebe (Andrea? :-)) Nadja,
damit kein Missverständnis entsteht: Du brauchst kein Extra-Gutachten, das
auf die Unzumutbarkeit des männlichen Vornamens Bezug nimmt. Es reicht das
Gutachten, das den Transsexualismus bescheinigt und das Du ohnehin für die
OP benötigst. Du musst nur den Antrag begründen mit den Alltagsproblemen,
den ein zum Erscheinungsbild des Identitätsgeschlechts unpassender Name mit
sich bringt.
Nicht, dass der Herr mit den Ärmelschonern auf dumme Gedanken kommt....
Sonst zahlst vielleicht die ersparten 491 Euro an den Psychiater für ein
weiteres Gutachten :-) In meinem steht's nämlich so dezidiert nicht drinnen.
Liebe Grüße
Linda
Liebe Andrea, liebe Linda!
Danke für eure Antworten :-)
Ich habe gerade mit dem Standesbeamten telefoniert.
Auch er hat vom Innenministerium die Auskunft
erhalten, dass eine Vornamensänderung nach Vorlage
eines psychiatrischen Gutachtens ("Transsexualität &
Beibehaltung des männlichen Vornamens würde
unzumutbare wirtschaftliche und soziale Nachteile nach
sich ziehen") nur die relativ geringe Gebühr von 20 €
kostet.
liebe Grüße,
Nadja
Hallo Nadja!
Du hast recht...
Es sollte nicht viel mehr als die 20 Euro kosten !
Bei mir hat es ca. 40 Euro gekostet, aber nur weil sich die Dame bei mir auf
der BH (Wien Umgebung) auch nicht so recht ausgekannt hatte.
Das einzig notwendig ist ein Gutachten aus dem hervorgeht das Du aufgrund
Deines alten Vornamens wirtschaftliche und/oder soziale Nachteile hast.
LG, Andrea
Hallo Nadja,
die 511,00 Euro sind nur bei Änderung auf einen "Wunschnamen" fällig. Bei
Transsexualismus ist das ja nicht der Fall, Du musst in der
Antragsbegründung aber darauf hinweisen, dass der eindeutig dem körperlichen
Geschlecht entsprechende Vorname Dir Nachteile im täglichen Leben bringt.
Dazu hab ich nur das psychiatrische Gutachten vorlegen müssen. Das wird von
der MA 61 in Wien anstandslos akzeptiert. Siehe auch
http://www.wien.gv.at/ma61/namen/index.htm
Ich weiss jetzt nicht genau, was mich der Antrag vergangenen Juli gekostet
hat, aber es waren rund ATS 300,00. Also viel mehr als EUR 20,00 darf's auch
bei Dir nicht sein.
Liebe Grüße
Linda
hi leute,
ich stehe vor folgendem problem:
mein Standesamt (Magistrat Linz) will für die Änderung
meines Vornamens (trotz vorhandenem ts-gutachtens!) in
einen geschlechtsneutralen Vornamen und einen
weiblichen Sekundärvornamen (für den Alltagstest) 511
euro verlangen, meiner meinung nach wären dafür jedoch
nur die ca. 20 euro antragsgebühr gerechtfertigt
("soziale nachteile", auch lt. ts-erlass). der
standesbeamte meinte, 20 euro koste es nur nach der
op, er würde sich aber in wien bei der MA 61
diesbezüglich erkundigen, und wird es dann auch so
handhaben.
jetzt meine frage an euch: wisst ihr zufällig, ob die
MA 61 die 20 euro oder die 511 euro verlangt? wie ist
das anderswo in österreich? kann man diese
verwaltungsgebühr eventuell bescheidmässig abverlangen
(weil man dann ja dagegen berufen könnte, es handelt
sich ja offensichtlich um eine ermessensentscheidung
des standesbeamten) - dies verneinte zwar der
standesbeamte, aber er ist ein ziemlicher
ärmelschonertyp, darum vertraue ich ihm nicht...
danke!!
nadja
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