Betreff:
Re: IVW6-24/29 Behördliche Vornamensänderung
Datum: Wed, 19 Feb 2003 15:46:41 +0100
Von:
Sabine <office@austropop.at>
An:
Buchsbaum Claudia <claudia.buchsbaum@noel.gv.at>
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Informationen.
Laut meinen Informationen und help.gv.at sieht der "Tatbestand" - was für ein Wort - zum Kostenfaktor für
Vornamensänderung folgendermassen aus:
(der Text wurde von der Seite help.gv.at, die vom Bundesministerium für Inneres abgenommen wurde, kopiert)
bei Vorliegen eines Grundes:
für den Antrag: EUR 13,--
zusätzlich können für noch nicht vergebührte Beilagen zum Antrag Gebühren in
unterschiedlicher Höhe anfallen; die Vergebührung einer Heiratsurkunde als Beilage beläuft
sich beispielsweise auf EUR 3,60
Der Grund wird u.a. folgendermassen definiert:
Der/Die AntragstellerIn kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um
unzumutbare Nachteile zu vermeiden.
Unter der Voraussetzung, dass ein staatlich anerkannter Psychiater/Psychologe die entsprechende Bestätigung
ausstellt, trifft dieser Grund zu. Durch die Feststellung, dass Transsexualität vorliegt und die weitere Verwendung
des männlichen Vornamens wirtschaftliche und soziale Nachteile im Alltagstest nach sich ziehen.
Dies wurde auch in gleichen Fällen in Wien zuerkannt.
Und Sie können mir glauben, ich habe es momentan mit meinem männlichen Vornamen wirklich nicht gerade leicht.
Zudem ich auch eine eigene Firma zu leiten habe.
Zum Vornamen Ricca möchte ich folgendes festhalten:
Als weiblicher Vorname gilt er bereits in Österreich.
Siehe dazu http://www.kirchenweb.at/ -> Namenstage -> Vornamen und Namenstage für Mädchen
Die Bestätigung, dass es diesen Namen auch für Männer gibt, hoffe ich in den nächsten Wochen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Riccarda |